+49 5473 9592340 (DE) | +43 (0) 1 956 59 19 (AT) immigration@moves-consulting.com

Welches Visum zur Arbeitsplatzsuche?

20.05.2024  |  European Visas, Jobseeker

Verfügen Sie über einen Hochschulabschluss von einer deutschen, europäischen oder einer anerkannten ausländischen Hochschule (NON-Schengen)? Oder Sie verfügen über eine Fachausbildung mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer in einem Beruf, der auf der aktuellen Mangelberufsliste der Bundesagentur für Arbeit aufgeführt ist?

Die Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland aus einem Drittland heraus ist ein schwieriges Unterfangen. Viele Arbeitgeber bevorzugen Kandidaten, die bereits in Deutschland sind und sofort mit der Arbeit beginnen können.

Mit der jüngsten Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben qualifizierte Kandidaten jetzt noch mehr Möglichkeiten, für die Jobsuche nach Deutschland zu kommen.

Welche Möglichkeiten der Jobsuche und welche Visa-Kategoriengibt es, bzw. welche Kriterien müssen Sie dafür erfüllen?

Das klassische Visum für Arbeitssuchende

Wenn Sie über einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz beantragen, zu dem Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche ist bis zu sechs Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie probeweise bis zu zehn Stunden pro Woche arbeiten.

Wenn Sie in diesem Zeitraum einen geeigneten Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder die Blaue Karte EU beantragen.

Wenn Sie eine duale Ausbildung oder Berufsausbildung mit mindestens 2 Jahren Ausbildung abgeschlossen haben, benötigen Sie vor der Beantragung des Jobseeker-Visums noch die Anerkennung Ihres Berufs durch die Deutsche Industrie- und Handelskammer FOSA. Erst mit dieser Anerkennung haben Sie die Möglichkeit, ein Arbeitssuchendvisum zu beantragen.

Sind Deutschkenntnisse zwingend erforderlich? Es kommt darauf an: Sind für die Ausübung dieses Berufs in Deutschland unbedingt Deutschkenntnisse erforderlich, dann verlangt die Botschaft bei der Bewerbung einen Nachweis über das Deutschniveau A1-B1.

Die Chancen-Karte

Die Chancenkarte wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt und ermöglicht dem Inhaber die Ausübung einer Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche. Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Jobsuche eine Probezeit für maximal zwei Wochen pro Arbeitgeber antreten. Die Probezeit muss entweder auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder den Beginn einer Qualifizierungsmaßnahme abzielen.

Sie verfügen über einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss, der in Deutschland voll anerkannt wird. Sie erreichen mindestens 6 Punkte im Punktesystem, welches ab 1. Juni 2024 auch auf unserer Website zu finden sein wird.

Gleichwertigkeit des Abschlusses: Wenn Sie sich bereits für das Verfahren zur Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses beworben haben und dabei eine teilweise Gleichwertigkeit* festgestellt wurde, erhalten Sie dafür vier Punkte. Diese vier Punkte gelten auch dann, wenn bei einem reglementierten Beruf noch Ausgleichsmaßnahmen für die Berufserlaubnis erforderlich sind.

Qualifikation in einem Mangelberuf: Gehört Ihr formaler Abschluss zu einem Mangelberuf, erhalten Sie einen Punkt. Welche Berufe als Mangelberufe gelten, können Sie der Liste der Mangelberufe entnehmen. Sie finden es im Download-Bereich unserer Website.

Berufserfahrung: Im Zusammenhang mit Ihrem formalen Abschluss erhalten Sie zusätzlich Punkte für Ihre bisherige Berufserfahrung. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren nach Erwerb Ihres Abschlusses mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können, erhalten Sie zwei Punkte. Wenn Sie in den letzten sieben Jahren über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, erhalten Sie sogar drei Punkte.

Sprachkenntnisse: Wenn Sie über Deutschkenntnisse über das Niveau A1 (GER) hinaus verfügen, können Sie dafür Punkte erhalten. Deutschkenntnisse werden auf dem Niveau A2 mit einem Punkt bewertet, auf dem Niveau B1 mit zwei Punkten und auf dem Sprachniveau B2 oder besser erhalten Sie sogar drei Punkte. Außerdem gibt es einen Zusatzpunkt für Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 oder wenn Sie Muttersprachler sind.

Alter: Punkte bekommst du auch, wenn du ein bestimmtes Alter hast. Personen, die nicht älter als 35 Jahre sind, erhalten genau bis zum Tag ihres 35. Geburtstags zwei Punkte. Einen Punkt bekommen alle, die zwischen 35 und 40 Jahre alt sind.

Bisheriger Aufenthalt in Deutschland: Haben Sie bereits in Deutschland gelebt? Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, erhalten Sie einen Punkt. Hierzu zählen beispielsweise Aufenthalte zu Studien-, Sprachkurs- oder Berufszwecken. Ausgenommen sind rein touristische oder besuchende Aufenthalte. Als Nachweis können Sie Kopien alter Reisepässe und der darin enthaltenen Visa und Einreisestempel einreichen.

Potenzial des Ehepartners/Partners als Fachkraft: Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebenspartnerschaft und möchten mit der Chancenkarte gemeinsam mit Ihrem Partner nach Deutschland einwandern? Erfüllt Ihr Partner bereits die Voraussetzungen für die Opportunity Card, erhalten Sie einen Punkt im Punktesystem.

Anerkennungspartnerschaft

Ein deutscher Arbeitgeber möchte eine talentierte Person aus einem Drittstaat einstellen, deren Abschluss in Deutschland anerkannt werden muss? Die Anerkennungspartnerschaft öffnet Türen zu einer erfüllenden beruflichen Zukunft.

Was bedeutet das genau?

Verpflichtung zum Anerkennungsverfahren und Abschluss: Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber und Arbeitnehmer verpflichten Sie sich, nach der Einreise einen Antrag auf Anerkennung Ihres Abschlusses zu stellen.

Beschäftigung vor Anerkennung: Der neue Arbeitnehmer kann vor der vollständigen Anerkennung arbeiten.

Vorabgenehmigung für schnelles Handeln: Wir beschleunigen den Prozess durch die Vorabgenehmigung für das Visum. Weil wir wissen, dass Zeit unbezahlbar ist.

Was sind die Anforderungen?

Für eine erfolgreiche Partnerschaft müssen sowohl persönliche als auch betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Persönliche Voraussetzungen: Der Bewerber benötigt einen Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildung oder einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss im Herkunftsland.

Betriebliche Voraussetzungen: Das Unternehmen verpflichtet sich, die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen während der Beschäftigung zu ermöglichen.

Nachweispflicht bei Verlängerung: Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachweis aktiver Bemühungen um Anerkennung und Umqualifizierung erforderlich.

Die Bundesagentur für Arbeit teilte Anfang Mai mit, dass noch keine Voraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft erfüllt werden könnten. (Digital/Personal). Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald Bewerbungen eingereicht bzw. bearbeitet werden können.

Teilweise Gleichwertigkeit*

Sie haben bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer FOSA einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsausbildung gestellt und sich eine „teilweise Gleichwertigkeit“ bescheinigen lassen. Was bedeutet das für Sie und Ihr Visum zur Arbeitssuche?

Das Schreiben der Industrie- und Handelskammer FOSA liefert Ihnen die notwendigen Informationen darüber, in welchem Bereich Ihre Berufsausbildung nicht den geforderten Kriterien oder Standards entspricht. Mit diesen Informationen können Sie in Ihrem Heimatland gezielte und passgenaue Kurse absolvieren, die diese Lücke schließen. Anschließend reichen Sie die Abschlussbescheinigungen Ihrer Nachschulung bei der Industrie- und Handelskammer FOSA ein und beantragen eine weitere abschließende Feststellung der Gleichwertigkeit. Nach Erhalt der Bestätigung können Sie Ihr Visum beantragen.

Sie können jedoch mit der Feststellung der teilweisen Gleichwertigkeit diese Ergänzungskurse auch in Deutschland absolvieren. Beantragen Sie dazu ein Aufenthaltsvisum zu Nachschulungs-Zwecken.

Wie startet man den Bewerbungsprozess, an wen kann man sich wenden, was sind die Kriterien? Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Beratungstermin und erhalten Sie Ihre Antworten von unserem Expertenteam in einer persönlichen Beratungsstunde:

https://www.moves-consulting.com/de

Clients talk MOVES

"The detail, heart and passion that goes into your customers is AMAZING!! You are a true professional and we feel that you are part of our family and that is because you look for ways to help in any way to make us feel comfortable."

Sean Jones
Manager at Rexair LLC, USA

In Österreich

Tigergasse 24/10
AT-1080 Vienna
Austria

office@moves-consulting.com

+43 (0) 1 956 59 19

In Deutschland

Bremer Strasse 122
DE-49179 Ostercappeln/Haaren Germany

office@moves-consulting.com

+49 (0) 5473 95 888 50

Sozialen Medien