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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MOVES consulting e.U. Für alle von uns erbrachten Leistungen gelten diese Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Ergänzend gelten die Bestimmungen der §§ 1002 bis 1026 ABGB über die Bevollmächtigung. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

1. Geltungsbereich & anwendbares Recht

Für alle von MOVES consulting erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus gelten für entgeltliche Mandate die Bestimmungen der §§ 1002 bis 1026 ABGB über die Bevollmächtigung. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist Wien.

2. Auftragserteilung

Alle von MOVES consulting unterbreiteten Angebote sind ab dem Ausstellungsdatum 14 Tage lang bindend. Mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge sowie ein von Auftraggeber und MOVES consulting unterzeichnetes Leistungsangebot gelten als Arbeitsauftrag und Auftragsbestätigung. Der Auftragsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Spezifikation. Mündliche Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Kostenersatz & Vergütung

MOVES consulting stellt grundsätzlich im Voraus in Rechnung. Verzichtet MOVES consulting auf eine Vorauszahlung, ist MOVES consulting berechtigt, während der Vertragslaufzeit angemessene Anzahlungen auf den Restbetrag zu verlangen. Die Anzahlung gilt als Angeld und verfällt zugunsten von MOVES consulting im Falle eines ungerechtfertigten Rücktritts des Auftraggebers vom Vertrag oder im Falle einer vom Auftraggeber verursachten Verhinderung der Auftragsausführung.

Das vereinbarte Gesamthonorar ist abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen innerhalb von 7 Tagen ab dem sich aus der Endrechnung ergebenden Datum zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist MOVES consulting berechtigt, sämtliche Zusatzkosten wie Mahnspesen, Zinsen sowie Gerichts- und Anwaltskosten zum gesetzlichen Satz zu verrechnen.

Fremdkosten werden dem Auftraggeber gegen Vorlage entsprechender Belege weiterverrechnet oder vom jeweiligen Leistungserbringer direkt an den Auftraggeber fakturiert. Erbringt MOVES consulting zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind, wird der entsprechende Aufwand nach Zeit vergütet. Für solche Leistungen wird, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ein Stundenhonorar gemäß der jeweils gültigen Preisliste verrechnet (zuzüglich etwaiger Übersetzungs- oder Dolmetschkosten).

Eine Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber entbindet diesen nicht von der Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund berechtigterweise kündigt. In diesem Fall ist MOVES consulting jedoch berechtigt, ein anteiliges Honorar für die bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen.

4. Vertragsdauer & Kündigung

Die Vertragsdauer ergibt sich aus den Vertragsspezifikationen. MOVES consulting verpflichtet sich, alle im Vertrag festgelegten Leistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Auftraggeber jeglichen Anspruch auf Leistungen seitens MOVES consulting.

Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Wichtige Gründe sind insbesondere der Zahlungsverzug des Auftraggebers oder die Verletzung vertraglicher Pflichten. Verletzt MOVES consulting Pflichten aus diesem Vertrag, hat der Auftraggeber MOVES consulting zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist abzumahnen und aufzufordern, die Vertragsverletzung zu unterlassen und deren Folgen, soweit erforderlich, zu beseitigen. Erst wenn MOVES consulting diesen Verpflichtungen nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Fristsetzung nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVES consulting innerhalb einer angemessenen Frist alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die MOVES consulting zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten benötigt. Dies umfasst insbesondere die Beibringung der erforderlichen Dokumente wie Ausweise, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Bescheinigungen usw.

Der Auftraggeber entbindet MOVES consulting — soweit gesetzlich zulässig — von den Beschränkungen des Datenschutzgesetzes und ermächtigt MOVES consulting, im Rahmen der im Vertrag festgelegten Vereinbarungen personenbezogene Daten zu verwenden, zu speichern und Dritten zugänglich zu machen. Im Falle der Versendung von Dokumenten verpflichten sich beide Vertragsparteien, diese per Einschreiben oder in einer anderen entsprechenden Form zu versenden und die dafür anfallenden Kosten zu tragen. MOVES consulting übernimmt die Verantwortung für diese Dokumente ab dem Datum des Eingangs der Sendung und ist ab dem Datum der Versendung oder bei Rückgabe der Dokumente von dieser Verantwortung befreit.

MOVES consulting übernimmt keinerlei Gewähr für die Erteilung einer Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung, da die Entscheidung über Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen in der Verantwortung der jeweiligen Behörden des Landes liegt, bei denen die Anträge eingereicht werden.

6. Miet- & Kaufobjekte

Informationen von MOVES consulting über Miet- und Kaufobjekte dürfen ohne Zustimmung von MOVES consulting nicht an Dritte weitergegeben werden. Entsteht MOVES consulting durch die Weitergabe solcher Informationen ein Schaden, ist der Auftraggeber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Verhandlungen über Miet- und Kaufverträge sowie deren Abschluss liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des Mieters/Käufers.

MOVES consulting übernimmt keinerlei Haftung für den Zustand der Miet- und Kaufobjekte, für den Inhalt der Verträge oder für Ansprüche von oder gegen die mit der Ausführung und/oder Gestaltung der erforderlichen Verträge beauftragten Personen, wie Makler, Rechtsvertreter usw. Sämtliche Rechte und Pflichten aus den Verhandlungen sowie den Miet- oder Kaufverträgen liegen ausschließlich beim Auftraggeber bzw. Mieter/Käufer.

7. Haftung

MOVES consulting bezieht im Einzelfall im Auftrag seiner Auftraggeber externe Leistungen. Daraus etwaig entstehende Haftungsansprüche sind gegenüber dem jeweiligen externen Leistungserbringer geltend zu machen. Speditionsleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils ausführenden Transportunternehmens.

Gegenüber Verbrauchern, für die die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes gelten, haftet MOVES consulting bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Konsumentenschutzbestimmungen die Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann.

Im Übrigen haftet MOVES consulting nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für die Mitarbeiter von MOVES consulting. MOVES consulting haftet nur für seine Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter oder Subunternehmer), nicht jedoch für die Erbringung von Leistungen, die aufgrund einer Vermittlung durch MOVES consulting einem gesonderten Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Dritten unterliegen.

8. Allgemeine Vertragsbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die von MOVES consulting bereitgestellten Informationen und Leistungen ersetzen grundsätzlich keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand: 2021 (überarbeitet im Mai 2026). Im Streitfall ist das deutsche Original maßgeblich.

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